Konditionen
Allgemeine Mietbedingungen
1. Die Firma verbietet den Benutzern des Autos Sportereignisse, Transport von Artikeln oder unerlaubtem Handel zu tätigen. Für anfallende Schäden Aufgrund der Verletzung von Regeln, wird der Pächter zur Verantwortung gezogen.
2. Der Pachtbetrag gilt von 8 Uhr bis 19 Uhr. Im Falle, dass der Pächter den Wagen nicht bis 19 Uhr zurückgebracht hat, muss er den Gegenwert der Miete des Extratages bezahlen.
3. Der vermietete Wagen wird durch die Zivilverantwortlichkeit seitens Dritter, durch eine Bescheinigung der freiwilligen Versicherungspolice und einer Rechtschutzversicherung versichert. Wenn Sie diese Versicherungen nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit sich eine riskante Versicherungspolice zu nehmen, dies wird als Befreiung von 60.000 pts verstanden. Im Falle, dass die Kunden eine Extraprämie für Versicherung gegen Beschädigungen des Wagens bezahlen, gilt diese Absicherung nicht, wenn ein Unfall aufgrund von Alkohol oder anderer Drogen verursacht wurde.
4. Das geliehene Auto darf ausschließlich vom Mieter gefahren werden. Das Weiterverleihen an dritte Personen ist nur mit Einverständnis des Vermieters erlaubt.
5. Im Falle eines Unfalls oder Schadens ist es dem Pächter nicht erlaubt, Anforderungen zu stellen.
6. Der Pächter hat eigenständige Reparaturen, welche ohne Genehmigung des Vermieters erfolgen, selbst zu tragen. Das Benutzen eines Taxis auf Grund von Ausfällen des Leihfahrzeuges ist nur zu entschädigen, falls dies von uns genehmigt wurde.
7. AUTOVERLEIH-ERWEITERUNG: Der fortlaufende Versicherungsschutz ist nur dann gewährleistet, wenn der Zentrale die Mietverlängerung mitgeteilt wurde.
8. Der Pächter erklärt, den Mietwagen vor Abgabe auf Schäden und Vollständigkeit überprüft zu haben.
9. Die Firma kann den Vertrag jederzeit beenden, wenn der Wagen nicht rechtsgemäß genutzt wurde. Sofern die Versicherung für einen Schaden nicht aufkommen kann, zahlt der Pächter.
10. Der während der Mietzeit verbrauchte Treibstoff des Fahrzeuges wird vom Pächter gezahlt. Der Mieter muss das Fahrzeug mit dem für den Tank geeigneten Treibstoff auftanken. Andernfalls kommt der Pächter für alle Kosten auf, welche sich aus der Reparatur von Schäden (durch die Verwendung von ungeeignetem Treibstoff) ergeben haben.
11. Alle Bußgelder für Verkehrsverstöße zahlt der Pächter. Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrzeugschlüssel trägt der Pächter die Kosten in Höhe von 120,20 €.
12. Für jeden möglichen Prozess, der zwischen Vermieter und Pächter entstehen könnte, werden beide Teile unter die Jurisdiktion der Gerichtshöfe der Balearischen Inseln gesetzt.